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Entgeltordnung der
           Volkshochschule der Stadt Duisburg

           Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 07.05.2018 folgende Entgeltordnung
           beschlossen.
           Diese Entgeltordnung beruht auf § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe  i) der Gemeindeordnung für das
           Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.
           NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. Seite 90) in Verbindung
           mit § 15 der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Duisburg (Volkshochschul-Satzung) vom
           20.12.1978.

           1. Teilnahmeentgelt
           Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule Duisburg (VHS) werden – soweit die Ange-
           bote nicht entgeltfrei sind – privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung
           erhoben.
           2. Zahlungsp icht und Fälligkeit
           Zahlungsp ichtig ist, wer sich oder Dritte zu einer Veranstaltung anmeldet. Die Zahlungsp icht bleibt
           auch bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung bestehen.
           Das Entgelt wird mit Beginn der Veranstaltung fällig.
           3. Entgelthöhe
           3.1   Das Entgelt für Kurse und Lehrgänge beträgt 2,65 EUR bis
               3,50 EUR je Unterrichtsstunde (45 Minuten). Einzelheiten
               ergeben sich aus dem jeweils gültigen VHS-Programm. Alle
               Entgelte werden auf ganze Euro-Beträge aufgerundet.
           3.2   Für Einzelveranstaltungen beträgt das Entgelt 5,00 EUR je
               Veranstaltung.
           3.3   Für Veranstaltungen oder Veranstaltungsgruppen mit beson-
               ders kostenintensivem Personal-und Sacheinsatz (z.B. IT-Kurse,
               abschlussbezogene Lehrgänge) kann das Entgelt bis zu 22,00
               EUR je Unterrichtsstunde (45 Minuten) betragen. Einzelheiten
               ergeben sich aus dem jeweils gültigen VHS-Programm.
               Alle Entgelte werden auf ganze Euro-Beträge aufgerundet.
           3.4   Kosten für Lern- und Arbeitsmaterialien (Lehrbücher, Ver-
               brauchsmaterialien/ Lebensmittel) sind von den Teilnehmen-
               den zu tragen.
           3.5    Von der Entgeltp icht ausgenommen sind Lehrgänge zur
               schulabschlussbezogenen Bildung; für die Teilnahme an Lehr-
               gängen des Zweiten Bildungsweges wird ein Bearbeitungsent-
               gelt in Höhe von 50,00 EUR pro Person, Semester und Kurs
               erhoben.
           3.6   Entgelte für Prüfungen werden kostendeckend berechnet.
           3.7   Bei Nichterreichen der Mindestbelegung zu Kursbeginn kann
               die VHS die Veranstaltung trotzdem durchführen, wenn in Ab-
               sprache mit den Teilnehmenden, Dozenten/innen und der VHS
               das Entgelt entsprechend erhöht wird und/oder die Anzahl der
               Unterrichtsstunden reduziert wird.





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