Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Nordrhein-Westfalen, mitfinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), 50 % der Gesamtausgaben einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (max. aber 500 Euro).

Der Bildungsscheck richtet sich im individuellen Zugang an alle Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW und hier insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an kleine und mittlere Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Der Erhalt eines Bildungsschecks ist über den individuellen sowie den betrieblichen Zugang möglich. Grundsätzlich sind sowohl Weiterbildungen in Präsenzform als auch E-Learning oder Inhouse-Schulung förderfähig. Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen, kostenfreien Beratungsgespräches ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne: Tel.: 0203 283-5708
oder schicken Sie uns eine E-Mail - wir rufen dann baldmöglichst zurück:


Im individuellen Zugang können alle Personen mit Wohnsitz in NRW, insbesondere

  • Beschäftigte und 
  • Berufsrückkehrende

innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck für eine Weiterbildung erhalten, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang steht, sofern das zu versteuernde Einkommen bei Einzelveranlagung nachweislich bis zu 40.000 Euro beträgt (bzw. bis zu 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
Innerhalb eines Kalenderjahres kann ein Bildungsscheck im individuellen Zugang in Anspruch genommen werden.
Für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme darf kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestehen.

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW

Im betrieblichen Zugang können kleine und mittlere Betriebe (KMU) mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) innerhalb eines Kalenderjahres bis zu zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten erhalten (max. ein betrieblicher Bildungsscheck pro Mitarbeiter*in).

Für die vorgesehene Weiterbildung darf keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den/die Arbeitgeber*in bestehen (z. B. Sicherheitsingenieur*in, Datenschutzbeauftragte*r, Beauftragte*r für Immissionsschutz oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).
Sofern für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht, ist eine Förderung über den Bildungsscheck NRW nicht möglich.
Von einer Förderung ausgenommen sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden.

Förderhöhe

50 % der Weiterbildungskosten, aber maximal 500,- EUR pro Bildungsscheck. Die übrigen Kosten trägt die Einzelperson bzw. das Unternehmen selbst.

Hier können Sie den Informationsflyer des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) ansehen und herunterladen.

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Informationen zum Programm:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS)

weiterbildungsberatung.nrw

Bildungsprämie

Das Förderprogramm "Bildungsprämie" wurde zum 31.12.2021 beendet. Wir informieren Sie hier, wenn es ein Nachfolgeprogramm geben sollte.