Bildungsscheck 2.0
Fit für die Arbeitswelt der Zukunft mit Beruflicher Weiterbildung
Mit dem Bildungsscheck 2.0, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden. Er kann von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro) beantragt werden.
Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.
Gefördert werden Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient (ein Mal pro Kalenderjahr). Mehr Informationen finden Sie im Informationsblatt zu den Inhalten der beruflichen Weiterbildung. Hier können Sie sich auch informieren, welche Maßnahmen nicht als berufsbezogene Weiterbildung im Sinne dieser Förderung gelten.
Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung. Für den Antrag benötigen Sie als Nachweis Ihres Einkommens Ihren maximal zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt. Wichtig: Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers reicht als Nachweis nicht aus!
Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen: Link zum Schnelltest
Die Antragsstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag
Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Antragstellung, insbesondere im „Handling“ des Antragsportals, oder haben Sie einen besonders komplexen Fall im Hinblick auf die Förderfähigkeit, dann wenden Sie sich gerne an das Servicetelefon:
- Servicetelefon: 02041 767 555
- E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de
- Servicezeiten: Mo.-Do.: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00 Uhr
