Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Teilnehmen
kann jede/r nach Vollendung des 16. Lebensjahres unabhängig von der Vorbildung. Bei Lehrgängen, die auf eine Prüfung vorbereiten, können jedoch bestimmte Kenntnisse vorausgesetzt werden. Die mit dem Kennzeichen ‚Junge VHS’ versehenen Veranstaltungen sind in der Regel angegebenen Altersgruppen vorbehalten.

Anmeldung und Bezahlen
Eine Anmeldung ist für jede Veranstaltung notwendig. Abweichungen sind im Programm ausdrücklich vermerkt.

Anmelden können Sie sich entweder
in Textform (z.B. per Online-Buchung, E-Mail, Anmeldekarte oder Brief) oder persönlich in einer der Geschäftsstellen. 

Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und die Beratungstermine für die Sprachkurse.
Zahlungsmöglichkeiten:

1. Per SEPA-Lastschrift: Sie können die Volkshochschule ermächtigen, das fällige Kursentgelt vom angegebenen Konto abzubuchen.
2. Per EC-Karte: Sie können in unseren Geschäftsstellen mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
3. Bargeld: Barzahlung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Bankgebühren, die nicht durch Verschulden der Volkshochschule entstehen (z. B. Rücklastschriften durch fehlerhafte Angabe einer Bankverbindung), werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Rechnung gestellt.

Das Teilnahmeentgelt
ist unter den Kursdaten angegeben. Grundsätzliches zum Teilnahmeentgelt können Sie unserer Entgeltordnung entnehmen.
Für die Teilnahme an Lehrgängen des Zweiten Bildungsweges wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,00 EUR pro Person, Semester und Kurs erhoben. Ermäßigungsregeln finden hier keine Anwendung.

Ermäßigungen
werden in vier Stufen, entsprechend der Reihenfolge der abgedruckten Preise, gewährt. Nachweise hierüber sind bei der Anmeldung vorzulegen.

Stufe 1 um 25%
Schüler*innen, Student*innen (Erstausbildung), Auszubildende, Arbeitslosengeldempfänger*innen und Schwerbehinderte (ab 80 %) sowie Personen, deren Einkommen den pauschalierten Sozialhilfesatz nicht um mehr als 20% übersteigt.

Stufe 2 um 50%
Wohngeldempfänger*innen und Personen, die in deren Haushalt leben, sowie für BaföG-Empfänger*innen und Personen, deren Einkommen den pauschalierten Sozialhilfesatz nicht um mehr als 10% übersteigt.

Stufe 3 um 80% (mindestens aber 17 EUR)
Empfänger*innen von ALG-II und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung) und Personen, die in deren Haushalt leben, sowie Personen, deren Einkommen den pauschalierten Sozialhilfesatz nicht übersteigt.

Ehrenamtskarte, Duisburger Familienkarte um 10%
Familienmitglieder bei Vorlage der "Duisburger Familienkarte", sofern es sich nicht um Veranstaltungen handelt, für die keine Ermäßigung ausgewiesen ist (z.B. Exkursionen, Einzelveranstaltungen). Eine Kombination mit anderen Ermäßigungsregelungen ist nicht möglich.

Die VHS-Karte
gilt für ein Semester und kostet 19 EUR. 
Sie beinhaltet folgende Leistungen:

•    freier Eintritt für alle Vorträge und Lesungen (mit einem Entgelt von 5 EUR)
•    Nachlass von 5 EUR für alle anderen Veranstaltungen und Kurse der VHS Duisburg

Ermäßigungsregeln finden keine Anwendung bei den Kosten für Lern- und Arbeitsmaterialien, für Prüfungs- und Bearbeitungsentgelte.
Die vorgenannten Ermäßigungen werden nicht gewährt, wenn Dritte zur Kostenübernahme verpflichtet sind.

Die berechtigenden Nachweise müssen bei der Anmeldung, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Kursbeginn, bei Seminaren, Wochenendseminaren und Bildungsurlauben vor Beginn vorgelegt werden. Bis dahin melden wir Sie zur Sicherung Ihres Platzes als Vollzahler an. Eine spätere Ermäßigung als zu den oben genannten Fristen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die Anmeldebestätigung / Die Rechnung
erhalten Sie entweder

bei nicht persönlicher Anmeldung per E-Mail oder auf Wunsch per Post

oder

bei persönlicher Anmeldung unmittelbar in der Geschäftsstelle oder per E-Mail

Mit Erhalt des Teilnahmeausweises sind Sie verbindlich angemeldet.

Durchführungsbedingungen
Eine Veranstaltung kann in der Regel erst ab 10 Anmeldungen durchgeführt werden. Fällt eine Veranstaltung wegen Unterbelegung aus, wird das Teilnahmeentgelt erstattet.

Für Kurse mit weniger als 10 Teilnehmenden am Ende der zweiten Kurswoche bietet die VHS die Möglichkeit, bei gleichem Entgelt die Anzahl der Kurstermine zu kürzen. Eine Mindestdauer von in der Regel 75% des Stundenumfangs ist aber garantiert. Wenn Sie nach Ende des verkürzten Kurses eine Verlängerung wünschen, macht die VHS Ihnen dafür gerne ein neues Angebot. Für im Programm ausgewiesene Kleingruppen im Bereich Sprachen gilt die Mindestteilnehmerzahl von 7. In anderen Programmbereichen gelten die jeweils ausgewiesenen Regeln.

Die in der Programmübersicht entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen können auch als digitale Lehrveranstaltung durchgeführt werden.
Die Anmeldebestätigung bringen Sie bitte digital oder in Papierform in den ersten Veranstaltungsstunden mit. Die Kursleiter*innen sind gehalten, die Gültigkeit der Anmeldung zu überprüfen.

Rücktritt
Zurücktreten können Sie kostenfrei

bei Kursen mit mehr als 7 Kurstagen bis zum nächsten Werktag nach dem zweiten Kurstag,
bei Kursen mit weniger als 8 Kurstagen, sowie einer Anmeldung zu Seminaren, Wochenendseminaren, Einzelveranstaltungen und Bildungsurlauben bis zu 2 Wochen vor Beginn.

Nach obigen Fristen ist ein kostenfreier Rücktritt grundsätzlich nicht möglich. In zu begründenden Härtefällen, die in Textform zu formulieren sind, kann der VHS-Direktor eine Entgelterstattung genehmigen. Lernmittel und sonstige Umlagen können nicht erstattet werden. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung besteht nicht.

Der Rücktritt kann nur bei Mitarbeiter*innen der Volkshochschule bekannt gegeben werden, bei Kursleitenden ist eine Abmeldung nicht möglich. 
Für den Rücktritt bei Schulabschlusslehrgängen, Prüfungen, Exkursionen und E-Learning gelten abweichende Regelungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Fachbereiche.

Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert.

Haftung
ist durch die gesetzlichen Vorschriften geregelt, nach denen sich die Stadt Duisburg richtet.


Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Volkshochschule der Stadt Duisburg ist weder verpflichtet noch bereit, an
einem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucher-streitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.