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Stufe 1 um 25%
             Schüler*innen, Student*innen (Erstausbildung), Auszubildende,
             Arbeitslosengeldempfänger*innen und Schwerbehinderte (ab 80 %) sowie Personen,
             deren Einkommen den pauschalierten Sozialhilfesatz nicht um mehr als 20% übersteigt.

             Stufe 2 um 50%
             Wohngeldempfänger*innen und Personen, die in deren Haushalt leben, sowie für BaföG-
             Empfänger*innen und Personen, deren Einkommen den pauschalierten Sozialhilfesatz
             nicht um mehr als 10% übersteigt.
             Stufe 3 um 80% (mindestens aber 17 EUR)

             Empfänger*innen von ALG-II und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung)
             und Personen, die in deren Haushalt leben, sowie Personen, deren Einkommen den pau-
             schalierten Sozialhilfesatz nicht übersteigt.
             Ehrenamtskarte, Duisburger Familienkarte um 10%
             Familienmitglieder bei Vorlage der „Duisburger Familienkarte“, sofern es sich nicht um Ver-
             anstaltungen handelt, für die keine Ermäßigung ausgewiesen ist (z.B. Exkursionen, Einzel-
             veranstaltungen). Eine Kombination mit anderen Ermäßigungsregelungen ist nicht möglich.
             Die VHS-Karte
             gilt für ein Semester und kostet 19 EUR.
             Sie beinhaltet folgende Leistungen:
             •   freier Eintritt für alle Vorträge und Lesungen (mit einem Entgelt von 5 EUR)
             •   Nachlass von 5 EUR für alle anderen Veranstaltungen und Kurse der VHS Duisburg

             Ermäßigungsregeln finden keine Anwendung bei den Kosten für Lern- und Arbeitsmateri-
             alien, für Prüfungs- und Bearbeitungsentgelte.
             Die vorgenannten Ermäßigungen werden nicht gewährt, wenn Dritte zur Kostenübernah-
             me verpflichtet sind.
             Die berechtigenden Nachweise müssen bei der Anmeldung, spätestens aber innerhalb von
             14 Tagen nach Kursbeginn, bei Seminaren, Wochenendseminaren und Bildungsurlauben
             vor Beginn vorgelegt werden. Bis dahin melden wir Sie zur Sicherung Ihres Platzes als Voll-
             zahler an. Eine spätere Ermäßigung als zu den oben genannten Fristen ist nur in begründe-
             ten Ausnahmefällen möglich.
             Die Anmeldebestätigung / Die Rechnung

             erhalten Sie entweder
             bei nicht persönlicher Anmeldung per E-Mail oder auf Wunsch per Post
             oder
             bei persönlicher Anmeldung unmittelbar in der Geschäftsstelle oder per E-Mail
             Mit Erhalt des Teilnahmeausweises sind Sie verbindlich angemeldet.






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